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Anrainer an Bahntrassen ausdrücklich gefragt

Datum: 10.03.2023
Eisenbahnbundesamt führt im Rahmen der Lärmaktionsplanung eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch

Wie laut ist es direkt an den Bahngleisen? Sind Geschwindigkeitsabsenkungen oder Neubauten nötig, damit die Geräusche gedämpft werden können? So praktische Fragen leiten sich aus der Lärmaktionsplanung ab - die sowohl für Kommunen als auch für Behörden vorgeschrieben ist. Das Eisenbahnbundesamt ruft deshalb ab Montag, 13. März 2023, bis zum Montag, 24. April 2023, die Öffentlichkeit dazu auf, sich zu beteiligen. 

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen selbst können sechs Wochen lang berichten, wo und wann sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Über die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de sind Einträge möglich, die persönliche Erfahrungen wiederspiegeln sollen. Ende 2023 ist geplant, teilt die Behörde mit, den Entwurf des Lärmaktionsplanes Schiene vorzulegen. Die Hinweise aus der Öffentlichkeit fließen mit ein. 

Neben der Beteiligung der Anrainer an Schienensträngen sind auch Kommunen aufgefordert, sich an der Planung zu beteiligen. Während Hennigsdorf selbst für die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr die Lärmaktionsplanung weiter vorantreibt und zeitnah für die Stufe 4 ausschreibt, hat der Bund die Verantwortung für die Schienenwege aller Art. Fragen zu dieser Planung des Eisenbahnbundesamtes werden unter umgebungslaerm@eba.bund.de beantwortet.