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Ihr Urteil ist gefragt: Hennigsdorf sucht Schöffen

Datum: 18.01.2023

Bewerbungsperiode für ehrenamtliche Richterinnen und Richter beginnt / Infoveranstaltung am 26. Januar

Rechtsprechen ohne Jura-Studium, nur per Lebenserfahrung und Urteilsvermögen – ab sofort werden wieder Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Das Rathaus bittet interessierte Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfer, sich für das spannende Ehrenamt zu bewerben.

Zu den Aufgaben gehört es, als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen am Amtsgericht Oranienburg und Landgericht Neuruppin teilzunehmen.

Schöffin oder Schöffe zu werden, bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Sie sind mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern beim Stimmgewicht gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Dreiergremium vor Gericht erforderlich.

Es werden ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Lebenserfahrung aus beruflichem oder gesellschaftlichem Engagement und Unparteilichkeit, jedoch keine juristischen Vorkenntnisse erwartet.

Wer kann sich bewerben?

Wählbar sind in Hennigsdorf wohnende deutsche Staatsangehörige, die am Stichtag 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Das Schöffensystem in Deutschland soll die Entscheidungen der Gerichte und das Justizsystem für die Öffentlichkeit insgesamt transparenter und nachvollziehbarer machen.

Wer Interesse hat, kann sich bis zum 31. März 2023 schriftlich mit entsprechendem Bewerbungsformular bei der Wahlbehörde, Rathausplatz 1 in 16761 Hennigsdorf oder direkt online über die städtische Internetseite www.hennigsdorf.de/wahlen melden.

Die Stadt Hennigsdorf stellt aus den Bewerbungen eine Vorschlagsliste auf. Die Stadtverordnetenversammlung schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffinnen und –schöffen.