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Sprachtest für Vorschulkinder

Datum: 27.09.2018

Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 geboren sind, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2019, der erste Schultag ist der 5. August 2019.

Es ist gesetzlich geregelt, dass alle Kinder im Jahr vor der Einschulung an einer Sprachstands-feststellung teilnehmen. Diese findet in den Kindertagesstätten statt und wird durch ausgebildete Erzieher durchgeführt.

Für Kinder, die keine Einrichtung besuchen, wird die Feststellung der sprachlichen Fähigkeiten im Hort „Pfiffikus“, Schönwalder Straße 19 in 16761 Hennigsdorf durchgeführt.

Hierfür können Eltern ab sofort jedoch bis spätestens Freitag, den 26. Oktober 2018 einen Termin bei der Leiterin Frau Flehmer telefonisch unter 03302 / 224381 oder persönlich vereinbaren.

Alle Kinder, die sich am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung beteiligt haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die bei der Anmeldung in der zuständigen Schule vorzulegen ist.

Falls bei einem Kind Sprachförderbedarf festgestellt wurde, muss es an einem Sprachförder-kurs teilnehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass jedes Kind seine Sprachfähigkeit altersgemäß entwickelt, damit es zum Schuleintritt optimale Startchancen hat.

Kinder, die über den 31. Oktober 2018 hinaus eine Kindertagestätte außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sind vom Verfahren der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung befreit.

Die Verpflichtung zur Teilnahme der Kinder an der Sprachstandsfeststellung ergibt sich aus dem
§ 37 Absatz 1 und 2 sowie dem § 41 Absatz 1 Satz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes vom
8. Mai 2018 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der „Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und der kompensatorischen Sprachförderung“ vom 27. August 2018.