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Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen (Wohnsitz)

Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetz (BMG) hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde zu melden, wer eine Wohnung bezieht (Zuzug von außerhalb Hennigsdorfs sowie Umzug innerhalb Hennigsdorfs) bzw. aus einer Wohnung auszieht (bei Wegzug ins Ausland, Aufgabe einer Nebenwohnung oder Nichtbezug einer neuen Wohnung innerhalb der folgenden zwei Wochen). Das BMG stellt dabei allein auf den tatsächlichen Vorgang des Beziehens oder Ausziehens aus einer Wohnung ab.

Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Art. 13 für meldepflichtige Personen finden Sie hier:

 

Tipp !
Nicht vergessen, den Wohnungswechsel auch anderen Institutionen mitzuteilen, z.B.:

  • Geld- oder Kreditinstitut
  • Krankenkasse
  • Strom- und Gasversorgungsunternehmen
  • Straßenverkehrsamt
  • Versicherungen
  • Gebühreneinzugszentrale
  • Deutsche Post AG (evtl. Nachsendeantrag)
  • Arbeitgeber
  • Arbeitsamt, Sozialamt, Wohngeldstelle
  • Rententräger

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweise, Reisepässe bzw. Kinderreisepässe (von allen Personen, die angemeldet werden)
  • Seit 01.11.2015 ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen
  • persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen oder geeigneter Person in Vertretung erforderlich
  • Bitte halten Sie zudem Familienstand und Staatsangehörigkeit nachweisende Urkunden (Geburts-/ Heiratsurkunde bzw. Stammbuch der Familie, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehegatten, Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes, Einbürgerungsurkunde u.ä.) bereit, um diese auf Verlangen der Meldebehörde vorweisen zu können.
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