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Auskunftersuchen

Jeder Bürger kann Auskünfte aus ihn betreffenden Personenstandseinträgen (z.B. Geburtszeit) erhalten.

Die Register werden im Standesamt wie folgt aufbewahrt:

  • Geburtsregister: 110 Jahre
  • Eheregister: 80 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

Nach Ablauf dieser Fristen finden Sie die Register im städischen Archiv im Alten Rathaus.

 

Gebühren

  • bei Vorsprache und mündlicher Auskunft aus dem Register 5,00 €
  • bei schriftlicher oder elektronischer Auskunft aus dem Register 8,00 €
  • Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakte 15,00 €
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