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Dienstleistung A-Z

Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Leistungsnummer: 99115002060002

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

gebührenfrei

Verfahrensablauf

Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.

Zuständige Stelle

Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde

Hinweise (Besonderheiten)

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

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