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Behindertenparkplätze (Information)

Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "aG" oder Merkzeichen „Bl“ können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Sonderparkausweis beantragen, der sie unter anderem zum Parken auf Parkplätzen für schwer behinderte Menschen berechtigt. Der Parkausweis gilt in fast allen europäischen Ländern.

Damit Sie Unannehmlichkeiten oder gar Bußgeld in den Ländern vermeiden, ist es wichtig, dass Sie sich über den Umfang und die Einzelheiten der jeweils geltenden Parkerleichterungen erkundigen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwer behinderter Menschen, siehe Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung

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