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Bußgeld

 

In der Bußgeldstelle werden Ordnungswidrigkeitsverfahren des ruhenden und fließenden Verkehrs bearbeitet. In der Mehrzahl sind dies Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie

  • Parkverstöße (ruhender Verkehr)
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen (fließender Verkehr)

Außerdem arbeitet die Bußgeldstelle gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 23.02.2005 an der Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr für die Gemeinden Birkenwerder sowie Glienicke/Nordbahn.

Bei Parkverstößen findet der Bürger einen Sofortausdruck an seinem Fahrzeug, der die kompletten Informationen zur festgestellten Ordnungswidrigkeit enthält. Der Bürger wird umfassend zum Sachverhalt informiert. Alle relevanten Daten wie Tatbestand, Aktenzeichen, Zahlungsinformation (Kontonummer) sowie Hinweise zu rechtlichen Folgen bei Nicht-Zahlung, werden dem Fahrzeugführer direkt zur Kenntnis gegeben.

Überweist der Fahrzeugführer fristgerecht innerhalb einer Woche das Geld, wird damit die Verwarnung anerkannt und das Verfahren endet somit.

Tut er das nicht, erhält der Fahrzeughalter wie bisher eine Anhörung zum Verwarngeld. Wer eine schriftliche Verwarngeldanhörung erhält, hat die Möglichkeit, sich zu dem Tatvorwurf zu äußern. Können die vorgebrachten Gründe Sie nicht ausreichend entlasten, wird nach der gesetzten Frist von 1 Woche ab Zugang gegen Sie ein Bußgeldverfahren eröffnet, bzw. ein Kostenbescheid erstellt. Dieser ist mit Gebühren (25,00 €) und Auslagen (3,50 €) verbunden.

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