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Führungszeugnisse

Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ist bei der Meldebehörde (in Hennigsdorf im Bürgerbüro) am Wohnsitz des Betroffenen (am Haupt- oder auch am Nebenwohnsitz möglich) zu stellen. Er wird von dort dem Bundeszentralregister zugeleitet, welches das erteilte Führungszeugnis entweder dem Antragsteller per Post übersendet oder direkt an die bei Antragstellung benannte Behörde (Behördenführungszeugnis/Belegart O) zustellt.

Seit dem 1. September 2014 kann das Führungszeugnis auch online über das Internet beantragt werden. Dafür wird der neue elektronische Personalausweis und ein Kartenlesegerät benötigt.

Seit dem 27.04.2012 kann für in Deutschland lebenden Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" erteilt werden. Es gibt zusätzlich Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Heimatlandes.

Der Antragsteller kann sich bei der Antragstellung nicht von einem Bevollmächtigten vertreten lassen (weder Ehepartner, Verwandte noch Rechtsanwälte sind hierzu antragsberechtigt).

Gebühren

  • 13 € je Führungszeugnis
  • 17 € für ein Europäisches Führungszeugnis

Wichtig: Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Layout. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Weitere Informationen finden Sie in folgenden Informationsflyer:


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