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Dienstleistung A-Z

Kulturförderung

Die Stadt Hennigsdorf fördert kulturelle Vorhaben von Vereinen, natürlichen und juristischen Personen, sofern sie auf eine öffentliche Wirkung ausgerichtet sind und eine Bereicherung des kulturellen Lebens der Stadt darstellen. Förderanträge können an den Fachdienst Kultur gestellt werden. Zuwendungsvoraussetzungen sind die vollständige form- und fristgerechte Antragstellung sowie die fristgerechte Abrechnung vorhergehender Förderungen. Über den Antrag entscheidet der Ausschuss Familie, Soziales und Kultur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel.

Antragsformulare:

Antrag auf Projektförderung im Rahmen der Kulturförderung

Verwendungsnachweis kommunale Kulturförderung

Empfangsbekenntnis kommunale Kulturförderung

Zahlungsanforderung kommunale Kulturförderung

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht.


Neue Kulturfördersatzung gültig seit 15.06.2022. Hier können Sie die neue Satzung einsehen und herunterladen.

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