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Lohnsteuerkarten / Ersatzlohnsteuerkarten / Steuerklassenänderung

Seit dem Jahr 2011 hat die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (zum Beispiel Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kirchenzugehörigkeit, Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter gewechselt.

Es sind nur noch die Finanzämter für Steuerangelegenheiten zuständig. Für Sie bedeutet das, dass Sie für alle Änderungen, egal ob Steuerklassenwechsel oder Kirchenaus- bzw. -eintritt, Geburten, Eheschließungen, Adressänderungen zum zuständigen Finanzamt müssen.

Es werden keine Steuerkarten mehr ausgestellt.

Hinweis zur Steuerklassenänderung !

Einmal im Jahr kann ein Steuerklassenwechsel beantragt werden. Bei Heirat oder Geburt eines Kindes wird die Steuerklasse bzw. Kinderfreibetrag geändert (Urkunden sind vorzulegen).

Näheres unter www.finanzamt.de oder Bundesministerium der Finanzen.

 

 

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