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Nachteilsausgleich für Behinderte

Es gibt viele Nachteile, die behinderte Menschen in Beruf und Gesellschaft in Kauf nehmen müssen. Nachteilsausgleiche sind der Versuch, einige der Nachteile und Mehraufwendungen auszugleichen. Diese reichen von der Kfz-Steuervergünstigung über Erleichterungen im Personenverkehr bis hin zu Sonderparkplätzen. Die Nachteilsausgleiche richten sich nach den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.

Folgende Merkzeichen können vermerkt sein:

  • G - Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
  • aG - außergewöhnliche Behinderung beim Gehen, wenn die Fortbewegung auf das schwerste eingeschränkt ist
  • H - Hilflosigkeit
  • Bl - blind
  • Gl - gehörlos
  • B - ständige Begleitung notwendig
  • RF - Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
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