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Reisepässe

Ob Sie einen Reisepass benötigen oder nicht, richtet sich nach den Einreisebestimmungen des jeweiligen Staates. Diese können Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de finden. Beachten Sie bitte auch die neuen Bestimmungen zur Einreise in die USA.

Änderungen von Pässen sind nicht möglich, auch bei Namensänderung oder Gültigkeitsablauf muss ein Neuantrag gestellt werden (Ausnahme: Wohnortänderung). Die Anträge für neue Reisepässe werden von der Pass- und Ausweisbehörde am Sitz Ihrer Hauptwohnung (in Hennigsdorf im Bürgerbüro) im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zur Beantragung erscheinen.

Seit 01.11.2007 werden bei der Beantragung von Reisepässen Fingerabdrücke digital erfasst und gespeichert. Reisepässe bei Antragstellern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ohne Fingerabdrücke erstellt. Ab dem 10. Lebensjahr ist jedoch eine Unterschrift durch das Kind zu leisten. Bereits ausgestellte Pässe behalten ihre Gültigkeit.

WICHTIG: Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadtverwaltung Hennigsdorf für meldepflichtige Personen.

 

Der Reisepass Seit 01.03.2017 ist noch sicherer.

Die Anträge werden an die Bundesdruckerei in Berlin zur Herstellung der Dokumente weitergeleitet, die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen. Gelegentlich und vor Ferienzeiten ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. In ganz dringenden Angelegenheiten kann ein Expressreisepass in 3 Werktagen gefertigt werden.

Kann der Inhaber zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so kann er den Pass auch von einem Bevollmächtigten abholen lassen. In diesem Fall muss jedoch eine schriftliche Vollmacht des Inhabers vorgelegt werden.  Bei der Abholung ist der im Besitz befindlichen Pass der Pass- und Ausweisbehörde in jedem Fall zu übergeben. Der Pass kann dem Inhaber im besonderen Fall nach Entwertung durch die Passbehörde überlassen werden.

 

Expressreisepass

In ganz dringenden Fällen ist es möglich, einen Expressreisepass erstellen zu lassen. Die Herstellungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt in der Regel 72 Stunden/3 Werktage.

 

Vorläufiger Reisepass

(Die Einreise mit diesem Pass ist nicht in alle Länder möglich)

Nur in glaubhaft gemachten Notfällen und, wenn die Erstellung eines Expressreisepasses nicht mehr möglich ist, darf ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Erfassung von digitalen Fingerabdrücken im vorläufigen Reisepass ist nicht erforderlich, jedoch die Vorlage eines biometrischen Lichtbildes.

 

Verlust von Pässen

Sollte der Pass abhanden kommen, sind Sie zur umgehenden persönlichen Meldung bei Ihrer Pass- und Ausweisbehörde verpflichtet. Dies gilt ebenso beim Wiederauffinden des als verloren gemeldeten Dokumentes.  Falls Sie sich nach solchem Verlust weder mit Personalausweis noch mit Reisepass ausweisen können, legen Sie zur Meldung bitte das Familienstammbuch bzw. die Geburts- oder Abstammungsurkunde vor.  Wenn Sie die Verlustmeldung mit der Neubeantragung eines Passes verbinden möchten, beachten Sie bitte die nachstehenden Hinweise zu den dafür erforderlichen Unterlagen.

 

Gültigkeitsdauer der Dokumente

  • Reise- und Expressreisepass: 10 Jahre, bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

 

Vorzulegen sind

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, auch wenn diese/r bereits ungültig sein sollte/n oder
    Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Pass beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Pass vorgelegt werden kann.
  • Das Bereithalten solcher Urkunden ist auch in allen anderen Fällen empfehlenswert, um sie auf Verlangen der Pass- und Ausweisbehörde zur Klärung unvollständiger oder unstimmiger Angaben vorlegen zu können. Sie ersparen sich damit Zeitverlust und unnötige Wege.
  • ein Lichtbild ohne Kopfbedeckung aus neuester Zeit (biometrietauglich).
  • Personen, deren deutsche Staatsangehörigkeit sich auf Verleihung oder Feststellung gründet, haben dafür entsprechende Unterlagen (Einbürgerungsurkunde, Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes, Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) u.ä.) vorzulegen.
  • Die Beantragung von Reisepässen für Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres muss durch zumindest einen Erziehungsberechtigten erfolgen, der Minderjährige muss bei Antragstellung ebenfalls zugegen sein.


Für die Beantragung von Reisepässen für Minderjährige sind dazu neben den oben angeführten Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis/Pass des Erziehungsberechtigten
  • ggf. schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils zur Ausstellung eines Reisepasses
  • ggf. amtlicher Nachweis über das alleinige / gemeinsame Sorgerecht

Seit 01.11.2007 ist ein Eintrag von Kindern im Reisepass der Eltern nicht mehr möglich. Ab dem 26. Juni 2012 (Pressemitteilung des BMI vom 20. März 2012) ist ein Grenzübertritt von Kindern, die nur im Reisepass der Eltern stehen, nicht mehr möglich. Bei geplanten Auslandsreisen sind rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen.

Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und ggf. - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht ein gültiges Dokument mitzuführen.


Gebühren

  • 70,00 € für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
  • 37,50 € für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • 102,00 € Expressreisepass
  • 69,50 € Expressreisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • 26,00 € für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses

 

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