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Dienstleistung A-Z

Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

Leistungsnummer: 99085001012006

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

Voraussetzungen

Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

Bearbeitungsdauer

keine (Eintragung vor Ort)

Fristen

unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

Rechtsbehelf

Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

Zuständige Stelle

Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde

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