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Dienstleistung A-Z

Reisepass melden wegen Wiederauffinden

Leistungsnummer: 99085001014000

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Wiedergefundener Reisepass

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

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