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Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Es gibt die Möglichkeit aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. Die Befreiung/Ermäßigung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag,

Damit der Rundfunkservice den Antrag akzeptiert, ist grundsätzlich eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises, des Bewilligungsbescheides oder weitere Bescheide beizufügen. Befreit wird von der grundsätzlich nur auf den Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag beim Beitragsservice eingeht.

Bitte beachten Sie den Rundfunkgebührenstaatsvertrag in der jeweils gültigen Fassung, z. Zt. § 6 Abs. 1. Die Gebühren für eine Beglaubigung belaufen sich auf 2 Euro im Bürgerbüro.

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