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Dienstleistung A-Z

Sondernutzungsgenehmigungen
(Ordnung und Gewerbe)

Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen sind grundsätzlich antrags- und genehmigungspflichtig. Dies ist u. a. der Fall, wenn Werbeschilder, Warenauslagen, Baugerüste, Container, Infostände, Tische und Sitzgelegenheiten (Außengastronomie), Baumaterialien, Gartenabfälle, nicht zugelassene KFZ u.ä. auf öffenlichen Flächen abgestellt werden.


Notwendige Unterlagen

  • schriftlicher Antrag mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung
  • eine Lageskizze mit eindeutiger Maßangabe

Es gilt die Satzung der Stadt Hennigsdorf über die Sondernutzung von öffentlichen Straßen und die Erhebung von Sondernutzungsgebühren. Dieser sind ebenfalls die Gebühren zu entnehmen. (Antrag auf Sondernutzung)

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