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Straßenbaubeiträge

Beim Neubau oder Umbau von öffentlichen Straßen werden die Grundstückseigentümer zur Kostenbeteiligung mit herangezogen.  Die Beiträge richten sich nach der Straßenbaubeitrags-satzung.

Zur Finanzierung bestimmter Straßenbaumaßnahmen werden von den Anliegern in Ausführung einer Regelung des Landesgesetzgebers Straßenbaubeiträge erhoben. Hierunter fällt allerdings nicht die erstmalige Herstellung von Straßen, weil dafür die Anlieger zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch herangezogen werden. Straßenbaubeiträge werden für die nachmalige Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Straßen verlangt, weil den Anliegern durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

Für die Berechnung der Beitragssätze siehe Straßenbaubeitragssatzung.

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