Inhalt

Dienstleistung A-Z

Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Besteuert werden die in der Stadt veranstalteten Vergnügungen, die auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg in der Vergnügungssteuersatzung aufgeführt sind. Dazu gehören vor allem gewerbliche Tanzveranstaltungen und der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsapparaten. Alle Regelungen zur Vergnügungssteuer und die detailierte Übersicht der Gebühren finden Sie in der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hennigsdorf (auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg).

Ab dem 01.01.2019 tritt eine neue, überarbeitete Vergnügungssteuersatzung in Kraft, die Sie bereits hier finden.

Vergnügungssteuer mit Gewinn
Vergnügungssteuer ohne Gewinn

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter.

Fußbereich