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Schiedsstelle (Nachbarschaftsangelegenheiten)

Die Schiedsstellen sind zuständig für das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen. Sie können darüber hinaus den Täter-Opfer-Ausgleich in Strafsachen durchführen. Die Stadtverordneten der Stadt Hennigsdorf haben  Frau K. Gröbe und  Herrn M. Bruschke als ehrenamtliche Schiedspersonen gewählt. Die Bürger wenden sich direkt schriftlich an die Schiedsstelle (Posteingang über Stadtverwaltung) oder werden bei den typischen Rechtsstreitigkeiten, die der Verwaltung bekannt werden, auf die Möglichkeit der Schlichtung durch die Schiedsstelle aufmerksam gemacht.

Gebühren

Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben; kommt ein Vergleich zustande, so beträgt die Gebühr 20 Euro. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs und der Schwierigkeit des Falles, kann die Gebühr auf maximal 40 Euro erhöht werden. Sind auf der Seite einer Partei oder beider Parteien mehrere Personen am Schlichtungsverfahren beteiligt oder ist die antragstellende Partei zugleich Antragsgegnerin, so wird die Gebühr nur einmal erhoben.

Sie erreichen die Schiedsstelle jeden ersten Donnerstag im Monat von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Stadtverwaltung Hennigsdorf, Raum 0.10.

 

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