Schiedsstelle (Nachbarschaftsangelegenheiten)
Gebühren
Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben; kommt ein Vergleich zustande, so beträgt die Gebühr 20 Euro. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs und der Schwierigkeit des Falles, kann die Gebühr auf maximal 40 Euro erhöht werden. Sind auf der Seite einer Partei oder beider Parteien mehrere Personen am Schlichtungsverfahren beteiligt oder ist die antragstellende Partei zugleich Antragsgegnerin, so wird die Gebühr nur einmal erhoben.
Sie erreichen die Schiedsstelle jeden ersten Donnerstag im Monat von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Stadtverwaltung Hennigsdorf, Raum 0.10.