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Positiv getestet - Was ist zu tun? Isolationspflicht entfällt

Nach einem positiven Test kommt es auf das richtige Verhalten an / Isolationspflicht entfällt

Wer aufgrund eines positiven Schnelltests oder aufgrund von Symptomen vermutet, möglicherweise am Coronavirus erkrankt zu sein, wendet sich bitte zunächst telefonisch an den Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin oder an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117).

Sie sind die ersten Ansprechpartner insbesondere für symptomatische Patientinnen und Patienten. Bitte gehen Sie aber nicht unangemeldet in eine hausärztliche Sprechstunde. Die Ärzte werden gezielt nach Symptomen fragen und den Betroffenen gegebenenfalls bei einem Hausbesuch untersuchen beziehungsweise nach der (offiziellen) Sprechstunde in die Praxis bestellen.

Die Pflicht sich selbst zu isolieren, wird für mit dem SARS-CoV-2 infizierte Personen und
Verdachtspersonen in ganz Brandenburg – und damit auch in Oberhavel – ab 13.02.2023 aufgehoben. Verdachtspersonen sowie positiv auf das Coronavirus getestete Personen müssen sich damit nicht mehr automatisch selbst isolieren. 

Weitere Informationen, Telefonnummern und Ansprechpartner gibt es auf den Seiten des Landkreises Oberhavel.

Stand 13.04.2023