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Stadt Hennigsdorf

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  • Zusatztext Stadtverwaltung

    Allgemeine Öffnungszeiten:

    Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und
    14:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
    außerhalb: nach Vereinbarung

    (Öffnungszeiten einzelner
    Bereiche können abweichen)

     

    Bürgermeister-Sprechstunde

    nächste Termine nach Vereinbarung
    21. Mai 2024, 11. Juni 2024, 16. Juli 2024


    Regelwerk

    Aus Gründen der Chancengleichheit für Ihre Ideen und Vorschläge wurden die folgenden Regeln ausgearbeitet (diese gelten ab 2024).

    • Für die Projekte des Bürgerhaushaltes steht ein Budget von 150.000 Euro zur Verfügung.

    • Das Ergebnis der Abstimmungsveranstaltung der Bürgerinnen und Bürgern ist als abschließend zu betrachten.

    • Im Bürgerhaushalt können Vorschläge zu Investitionen und Aufwendungen vorgeschlagen werden. Diese sollen i.d.R. einer Vielzahl von Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfern zugänglich sein. 

    • Abstimmen können alle Einwohnenden der Stadt Hennigsdorf.

    • Die Vorschläge müssen im Rahmen von 150.000 Euro umsetzbar sein und im Zuständigkeitsbereich der Kommune liegen. Die Kosten eines Vorschlags dürfen 25.000 Euro nicht überschreiten.

    • Vorschläge können nur nach Eröffnung des Bürgerhaushaltes am 01. August des Vorvorschlagjahres und bis zum jeweiligen Stichtag (31. Januar des Vorschlagjahres) eingereicht werden.

    • Die Vorschläge dürfen nicht gegen geltendes Recht (z. B. Gesetze & Beschlüsse) verstoßen.

    • Vorschläge, die im Rahmen von bestehenden Förderrichtlinien der Stadt förderfähig wären oder im Rahmen der institutionellen Förderung förderfähig sind, können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden, um Doppelförderung auszuschließen.

    • Wird das Budget des Bürgerhaushaltes nicht ausgeschöpft, ist eine Übertragung in die Folgejahre ausgeschlossen.

    •   Auf Dauer angelegte Projekte, die kontinuierliche Folgekosten nach sich ziehen, wie z. B. Personalstellen, Projekthonorare, Mieten oder die unverhältnismäßig hohe Unterhaltungskosten erfordern, können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden.

    •   Bei wiederkehrenden Vorschlägen mit kulturrellem Veranstaltungscharakter wird die Stadtverwaltung dem FSK eine Empfehlungszwecks Positivliste aussprechen. Diese Empfehlung soll Erfahrungswerte gleicher durchgeführter Veranstaltungen beinhalten. Der FSK empfiehlt eine Belassung oder Streichung.

    •   Vorschläge, die lediglich auf monetären Zugewinn (z. B. Zuschüsse) ausgerichtet sind, können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden.

     

     

    Liste der Vorschläge

    Liste der Vorschläge

    Rückblick

    Gewinnerliste