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Neuer Mietspiegel gilt ab 1. April 2024

Datum: 28.03.2024

Vielfalt auf dem Hennigsdorfer Wohnungsmarkt deutlich gestiegen

Alle zwei Jahre wird in Hennigsdorf auf Grundlage eines Beschlusses der Stadtverordneten aus den 1990er-Jahren ein aktueller Mietspiegel erarbeitet. In einer Arbeitsgruppe, die in Hennigsdorf ab Dezember 2023 - bestehend aus Vermietenden, der Mietervereinigung Nord, des Haus- und Grundeigentümervereins Oranienburg, des beauftragtem Beratungsunternehmen FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH sowie der Stadtverwaltung - die Arbeit aufnahm, wurde ein Fragebogen erarbeitet. Der ging Anfang Dezember an mehrere hundert per Zufallsprinzip ausgewählte Mieterinnen und Mieter in der Stadt.

Die beiden großen Gesellschaften, Hennigsdorfer Wohnungsbaugesellschaft mbH und Wohnungsgenossenschaft „Einheit“ Hennigsdorf eG, aber auch private Anbieter von Wohnraum, wurden ebenso befragt und lieferten ihre Datensätze dazu. Bei den befragten Mieterinnen und Mietern gab es einen hohen Rücklauf von mehr als 70 Prozent – auch per Internet konnte geantwortet werden. Mietpreis, Wohnungsgrößen und Ausstattung wurden erörtert.

50 Kontrollbefragungen bei Mieterinnen und Mietern fanden zusätzlich statt. Insgesamt mehr als 3.000 Datensätze kamen zusammen und waren auszuwerten. Je nach Baujahr, Wohnungsgröße und Zustand ergibt sich daraus die neue Tabelle.

Wie das für die Stadt arbeitende Unternehmen FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH aus Hamburg erläutert, ist der Wohnungsmarkt in der Stadt deutlich vielfältiger geworden. Vor allem bei Wohnhäusern, die erst nach der Wende entstanden sind, schlagen Steigerungen zu Buche. Die Nachfrage – insbesondere bei kleineren Wohnungen ab 40 Quadratmetern – steigt. Das Zahlenwerk gibt Auskunft über „ortsübliche Vergleichsmieten“. Die Stadtverordneten nehmen das Papier zur Kenntnis.

Der neue Mietspiegel gilt ab 1. April 2024. Bei Mieterhöhungen bestehender Verträge oder Neuvermietungen dient er als verlässlicher Maßstab. Er gilt nur für Wohnungen in Gebäuden mit mindestens drei Wohnungen und nur fürs Mietwohnen im nicht öffentlich geförderten Wohnungsbau. Da die Interessenvertreter der Betroffenen und Vermietenden, die Mietervereinigung Nord/Land Brandenburg e.V. und der Haus- und Grundeigentümerverein Oranienburg e.V., und der Bürgermeister den Mietspiegel anerkennen, gilt er als qualifiziert.