Inhalt

Fragebögen für neuen Mietspiegel 2024 gehen raus

Datum: 30.11.2023

Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfer erhalten Post von der Stadt und einem Hamburger Büro

Alle zwei Jahre wird in Hennigsdorf auf Grundlage eines Beschlusses der Stadtverordneten aus den 1990er-Jahren ein aktueller Mietspiegel erarbeitet. In einer Arbeitsgruppe, die in Hennigsdorf ab Mitte November - bestehend aus Vermietenden, der Mietervereinigung Nord, des Haus- und Grundeigentümervereins Oranienburg, beauftragtem Beratungsunternehmen sowie Stadtverwaltung - die Arbeit aufgenommen hat, wurde ein Fragebogen erarbeitet, der Anfang Dezember an mehr als 500 per Zufallsprinzip aus dem Melderegister ausgewählte Mieterinnen und Mieter in Hennigsdorf geht.

Die beiden großen Gesellschaften, Hennigsdorfer Wohnungsbaugesellschaft mbH und Wohnungsgenossenschaft „Einheit“ Hennigsdorf eG, aber auch private Anbieter von Wohnraum, werden ebenso befragt und liefern ihre Datensätze für das Fortschreiben des Mietspiegels dazu.

Gefragt wird unter anderem nach dem Mietpreis, nach Wohnungsgrößen und deren Ausstattung. Die Adressen der angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger sind zufällig ermittelt worden – deshalb erhalten nicht alle Mieterinnen und Mieter einen Fragebogen.

Diese Fragebögen, die innerhalb einer Woche beantwortet werden sollen, gehen anschließend im beigelegten Freiumschlag zurück an die Firma „FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH“ in Hamburg. Das Büro übernimmt die Auswertung für die Stadt Hennigsdorf.

Für die Teilnahme an der Umfrage besteht mittlerweile eine gesetzliche Verpflichtung (EGBGB Art. 238 § 2, das heißt Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche). Denn umso mehr Fragebögen mit dem beiliegenden Freiumschlag zurückgesandt werden, umso höher ist die Aussagekraft im neuen Mietspiegel 2024 in Hennigsdorf.

Er soll Auskunft über die aktuell üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage geben, die als „ortsübliche Vergleichsmiete“ für Neuvermietungen interessant sind. Erkennen ihn die Interessenvertreter der Mietenden und Vermietenden an, gilt das Zahlenwerk als qualifizierter Mietspiegel. Er soll im April 2024 in Kraft treten. Dann erhalten ihn die Stadtverordneten ebenso zur Kenntnis.