Geburtsbeurkundungen
Geburten in Hennigsdorf oder Oberkrämer sind innerhalb von 7 Werktagen im Standesamt Hennigsdorf anzuzeigen. Zur Ausstellung einer Geburtsurkunde für das Neugeborene müssen die Eltern in unserem Standesamt persönlich vorsprechen.
Notwendige Unterlagen
- Geburtsbescheinigung (ausgestellt vom Arzt oder der Hebamme)
- Personalausweis/Reisepass
- Geburtsurkunden
zusätzlich:
- wenn die Eltern miteinander verheiratet sind: Eheurkunde
- wenn die Eltern verwitwet oder geschieden sind: Eheurkunde und deren Auflösung (Gerichtsbeschlüsse müssen mit Rechtskraft versehen sein!)
- Vaterschaftsanerkennung (sofern diese vorgeburtlich erfolgte)
- Sorgeerklärung (sofern diese beim Jugendamt abgegeben wurde)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden.
Gebühren
Die Beurkundung einer Geburt ist kostenlos. Für die Ausstellung von Urkunden fallen folgende Gebühren an:
- Geburtsurkunde: 10,- €
- jede weitere, im selben Arbeitsgang hergestellte Urkunde: 5,- €