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Weihnachtsbäume am Straßenrand

Weihnachtsbäume am Straßenrand

AWU Velten hat kostenfreie Abfuhrtermine für ausgediente Tannen angesetzt

Auch in diesem Jahr sind die Mitarbeitenden der AWU Velten wieder unterwegs, um die Weihnachtsbäume der Haushalte im Stadtgebiet einzusammeln. Abgeschmückte Weihnachtsbäume holt die AWU ohne zusätzliche Kosten für die Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfer quasi vor der Haustür ab. Wie auch in den Vorjahren kommen die AWU-Mitarbeitenden in jedem Stadtteil an einem Abholtag vorbei. Die Sammlung beginnt am 17. Januar 2024 in Hennigsdorf, setzt sich am selben Tag in Nieder Neuendorf fort und geht am 18. Januar 2024 in Stolpe-Süd weiter.

Ausgediente Weihnachtsbäume – einschließlich eventuell vorhandenen Lamettas – sollten abgeschmückt zum vorgesehenen Termin gut sichtbar an den Straßenrand gelegt werden. Die Bäume sollen ausdrücklich nicht am Standort der Abfalltonnen stehen – nur so ist eine reibungslose Abfuhr möglich. Am besten liegt der Baum analog zum Sperrmüll bereits am Vorabend oder spätestens bis 6 Uhr früh am Abholtag bereit, und zwar so, dass er weder Passanten noch den Verkehr behindert. Mehrere Bäume nebeneinander erleichtern das Einsammeln enorm, so die AWU Velten.

In Großwohnanlagen sollten die Reste vom Feste an den Containerplätzen abgelegt werden. Mülltüten wiederum erschweren die Weiterverwertung, daher sollte der Weihnachtsbaum nicht in Plastiktüten stecken. Große Bäume bitte in maximal zwei Meter lange Stücke zerteilen. Stämme dürfen einen Durchmesser von höchstens zehn Zentimetern haben.

Wer seinen Weihnachtsbaum schon vor den AWU-Abfuhrterminen loswerden möchte oder seinen Termin verpasst hat, kann den Baum auch an den Recyclinghöfen und -stationen bzw. an Gründeponien abgeben. Die Bio-Tonne hingegen ist der falsche Ort, weil sich Stämme und Äste nicht zur Vergärung in der Biogasanlage eignen.

Der kostenlose Service gilt für Weihnachtsbäume aus privaten Haushalten. Bäume aus Einrichtungen oder von Veranstaltungen müssen kostenpflichtig entsorgt werden. Auch hier gelten die maximale Länge von zwei Metern und ein Stammdurchmesser von höchstens zehn Zentimetern.